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ArbG Neubrandenburg, 08.08.2006 - 3 Ca 165/06 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- ArbG Neubrandenburg, 08.08.2006 - 3 Ca 165/06
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 25.04.2007 - 2 Sa 341/06
- BAG, 18.09.2008 - 2 AZR 414/07
Wird zitiert von ... (3)
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 11.04.2012 - 3 Sa 71/11
Betriebsbedingte Änderungskündigung - Betriebsratsanhörung - Sozialauswahl - …
In einem vorhergehenden Verfahren stritten die Parteien vor dem Arbeitsgericht Neubrandenburg (3 Ca 165/06) um die Rechtmäßigkeit einer ordentlichen Kündigung vom 23.01.2006 zum 31.08.2006.Daraufhin wies das LAG M/V mit Urteil vom 29.04.2009 - 2 Sa 360/08 - rechtskräftig die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichtes Neubrandenburg vom 08.08.2006 - 3 Ca 165/06 - mit der Begründung zurück, die Kammer schließe sich nunmehr der Begründung des Arbeitsgerichtes Neubrandenburg an.
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 25.04.2007 - 2 Sa 341/06
Kündigung auf Grund des TV Ratio bei der Deutschen Telekom AG - Ablehnung eines …
Hinsichtlich des Sachverhaltes wird auf den Tatbestand des Urteils des Arbeitsgerichts Neubrandenburg vom 08.08.2006 - 3 Ca 165/06 - Bezug genommen. - LAG Mecklenburg-Vorpommern, 29.04.2009 - 2 Sa 360/08
Ordentliche Kündigung - Versetzung - Wegfall des Arbeitsplatzes
Hinsichtlich des Sachverhaltes wird auf den Tatbestand des Urteils des Arbeitsgerichts Neubrandenburg vom 08.08.2006 - 3 Ca 165/06 - Bezug genommen.